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Urteil: Verlinkung von Bildern unzulässig (Update)

Auf heise online gibt es jetzt eine Stellungnahme zu dem hier diskutierten Urteil:

In einem Punkt, dem der Verlag grundsätzliche Bedeutung beimisst, obsiegte der Münchner Anwalt allerdings im Berufungsverfahren (Az. 18 U 2067/07): Auch das Oberlandesgericht als Zweitinstanz hat dem Verlag untersagt, im satirischen Kontext auf eine Website zu verlinken, auf der sich unter anderem auch zwei Fotos des Anwalts befinden, und damit “einen Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit des Beklagten herzustellen”. Die Bilder zeigen den Anwalt mit freiem Oberkörper oder im Kampfanzug beim Paintball-Spiel, das Gesicht ist jeweils durch einen schwarzen Balken unkenntlich gemacht. Durch das Setzen des Links habe der Verlag Bildnisse des Beklagten “öffentlich zu Schau gestellt”, ohne dass dieser “in die Veröffentlichung eingewilligt” habe. Eine solche Einwilligung des Abgebildeten sei jedoch im vorliegenden Fall erforderlich.

aus: Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen

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  1. MiFoMM » Urteil: Verlinkung von Bildern unzulässig on Samstag, August 4, 2007 at 13:43

    [...] Kommentare MiFoMM » Urteil: Verlinkung von Bildern unzulässig (Update) bei Urteil: Verlinkung von Bildern unzulässigRainer Helmes bei Urteil: Verlinkung von Bildern [...]

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